VERORDNUNG MARKTGEBÜHREN

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Purbach am Neusiedler See hat für die Benützung des öffentlichen Gutes, zum Aufstellen des Marktstandes zum Zwecke des Anbietens und Verkaufens von Waren im Zuge eines Marktes, die Gebühren erhöht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei. [Verordnung Marktgebühren]
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