GEFLÜGELPEST

Mit der 1. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 wurden beginnend mit 10.01.2023 folgende Gemeinden im Bezirk Eisenstadt-Umgebung zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.

In diesen Gemeinden sind die in der Beilage angeführten Pflichten des Tierhalters bis auf Weiteres strikt einzuhalten, um eine weitere Verbreitung dieser Tierseuche einzudämmen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei! [Geflügelpest]
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